Auch im Jahr 2024 musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit wichtigen und interessanten mietrechtlichen Fragestellungen befassen: Ist eine Eigenbedarfskündigung auch zugunsten von Cousins und Cousinen zulässig? Können Vermieter gegen einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution auch mit Schadensersatzforderungen wegen der Beschädigung der Mietsache aufrechnen, wenn diese verjährt sind? Kann mit einem heimlich aufgenommenen Video bewiesen werden, dass eine unerlaubte Untervermietung stattfand und deshalb berechtigterweise fristlos gekündigt werden durfte?

In diesem Online-Seminar erfahren Sie alles, was Sie zu den wichtigsten mietrechtlichen BGH-Entscheidungen des Jahres 2024 wissen müssen. Unser Mietrechts-Experte, Rechtsanwalt Thomas Hannemann, erklärt Ihnen die BGH-Urteile unterhaltsam und verständlich und gibt wichtige Praxistipps.

Inhalte des Online-Seminars
  • Die wichtigsten BGH-Grundsatz-Urteile im Mietrecht
  • Aufrechnung im Mietrecht
  • Beendigung eines Mietverhältnisses bei Eigenbedarf
  • Zulässigkeit von Beweismitteln
Zielgruppen
  • Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
  • Mietverwalter
  • Rechtsanwälte
Online-Seminar | Di, 20.05.2025 | 14:30 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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Video | Stand 20.05.2025
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.