In dieser Schulung informiert Sie der bekannte WEG-Experte Rechtsanwalt Thomas Hannemann über die wichtigsten Grundsatz-Urteile im Wohnungseigentumsrecht, die im Jahr 2025 und bis zum Seminartag veröffentlicht wurden und die Sie als Verwalter oder Beirat kennen sollten! Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof über die Zuständigkeit hinsichtlich der Anfertigung der Jahresabrechnung beim Ausscheiden des amtierenden Verwalters zum Jahresende sowie über die Einholung von Alternativangeboten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts entschieden.

Auch ergingen Entscheidungen zum Themenbereich bauliche Veränderungen, zu den Verkehrssicherungspflichten bei vermietetem Wohnungseigentum, zu einer Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung im Wohnungseigentum oder ob das Notwegerecht eines Eigentümers auch das Recht zum dortigen Parken umfasst.

Der Referent bringt Ihnen diese und weitere Entscheidungen praxisgerecht, kurz und leicht verständlich nahe. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Handlungsvorschläge, wie Sie mit den Urteilen idealerweise umgehen.

Inhalte des Online-Seminars

  • Die wichtigsten Grundsatz-Urteile für Ihren Verwalter-Alltag
  • Sofort umsetzbare Praxis-Tipps eines erfahrenen WEG-Rechts-Spezialisten
  • Neue praxisrelevante Urteile, die Sie kennen sollten – unterhaltsam und leicht verständlich aufbereitet
  • Jedes Urteil mit amtlichen Aktenzeichen: So holen Sie sich das Recht auf Ihre Seite
  • Ein hilfreiches Skript mit den wichtigsten Urteilen zum Download

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar | Mi, 18.03.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)