Untervermietung ja – aber ohne Gewinn? In diesem Seminar beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen der Untervermietung im Wohnraummietrecht und erläutern die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die klarstellt: Ein Mieter darf durch die Untervermietung seiner Wohnung keinen finanziellen Gewinn erzielen.

Die Teilnehmenden erhalten einen praxisnahen Überblick über:

Inhalte des Online-Seminars

  • die rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Untervermietung
  • das Konzept des „berechtigten Interesses" als zentrale Voraussetzung für die Erlaubnis des Vermieters
  • die BGH-Rechtsprechung zur Frage der zulässigen Kostendeckung vs. Gewinnerzielung
  • die Konsequenzen für Mieter, die gegen diese Grundsätze verstoßen
  • Grundlagen der Untervermietung (§ 553 BGB – Voraussetzungen und Erlaubnispflicht)
  • Berechtigtes Interesse (Was gilt als anerkannter Grund?)
  • BGH-Entscheidung im Detail (Kostendeckung ja – Gewinn nein)

Zielgruppen

  • Mietverwalter
  • Vermieter
Online-Seminar | Mi, 29.07.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 29.07.2026
Dauer
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)