Im Jahr 2025 hat der Bundesgerichtshof erneut wichtige Entscheidungen im Mietrecht zu praxisrelevanten Fragen getroffen: Wann sind vertragliche Regelungen individuell ausgehandelt? Liegt Eigenbedarf vor, wenn der Vermieter die eigene Wohnung im selben Haus umbauen und verkaufen will? Was gilt für das Vorkaufsrecht des Mieters im Fall der Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung?

In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten aktuellen BGH-Entscheidungen. Unser Mietrechtsexperte, Rechtsanwalt Thomas Hannemann, erläutert die Entscheidungen anschaulich und praxisnah und gibt wertvolle Hinweise für Ihre tägliche Arbeit.

Inhalte des Online-Seminars

  • Die wichtigsten aktuellen BGH-Grundsatzentscheidungen im Mietrecht
  • Individualvereinbarungen
  • Vorkaufsrecht
  • Eigenbedarf
  • Mieterhöhung
  • Mietbürgschaft

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
Online-Seminar | Mi, 24.06.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 24.06.2026
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.