Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB gehört zu den gefährlichsten rechtlichen Fallstricken im Mietrecht – und wird von Vermietern immer wieder unterschätzt:
Gegenüber der 3-jährigen Regelverjährung kenntnisabhängig zum Jahresende enthält das Mietrecht eine besonders haftungsträchtige kurze Verjährung taggenau von lediglich 6 Monaten für bestimmte Vermieter-, aber auch Mieteransprüche. Die Online-Veranstaltung behandelt die dadurch bestehenden Risiken und vor allen Dingen deren erfolgreiche Vermeidung.
Haftungsfalle: Verjährung gem. § 548 BGB
Inhalte des Online-Seminars
- Sachlicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Abgrenzung zum allgemeinen Verjährungsrecht
- Fristbeginn: Besitzerlangung des Vermieters und Besitzaufgabe des Mieters; Sonderfall: Annahmeverzug des Vermieters
- Fristende
- Hemmung und Neubeginn der Verjährung
- Aufrechnungsmöglichkeiten mit verjährten Forderungen
- Verjährung von Mieteransprüchen
- Abdingbarkeit
Zielgruppen
- Mietverwalter
- Vermieter