Im Jahr 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut wichtige Entscheidungen im Mietrecht zu praxisrelevanten Fragen getroffen: Wann sind vertragliche Regelungen individuell ausgehandelt? Liegt Eigenbedarf vor, wenn der Vermieter die eigene Wohnung im selben Haus umbauen und verkaufen will? Was gilt für das Vorkaufsrecht des Mieters im Fall der Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung?

In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten BGH-Urteile des Jahres 2025. Unser Mietrechtsexperte, Rechtsanwalt Thomas Hannemann, erläutert die Entscheidungen anschaulich und praxisnah und gibt wertvolle Hinweise für Ihre tägliche Arbeit.

Inhalte des Online-Seminars

  • Die wichtigsten BGH-Grundsatz-Urteile für den Vermieter- bzw. Mietverwalter-Alltag
  • Sofort umsetzbare Praxis-Tipps eines erfahrenen Mietrechts-Spezialisten
  • Alle Urteile, die Sie kennen sollten – unterhaltsam und verständlich auf den Punkt gebracht
  • Jedes Urteil mit amtlichem Aktenzeichen: So holen Sie sich das Recht auf Ihre Seite
  • Ein hilfreiches Skript mit den wichtigsten Urteilen im Mietrecht zum Download

Zielgruppen

  • Mietverwalter
  • Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
  • Vermieter
Online-Seminar | Mi, 24.06.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 24.06.2026
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)