Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Mai 2026 eine weitreichende und für die Verwaltungsbranche folgenreiche Entscheidung getroffen: Miet- und Sondereigentumsverwalter dürfen für die Vermittlung der von ihnen verwalteten Wohnungen weder vom Mieter noch vom Vermieter eine erfolgsabhängige Maklerprovision verlangen. Diese Entscheidung betrifft zahlreiche in der Praxis etablierte Vergütungsmodelle und stellt viele Verwalter vor dringende rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Bestehende Verwalterverträge müssen kritisch geprüft, Rückforderungsansprüche kalkuliert und zukünftige Vergütungsmodelle neu strukturiert werden.
In diesem praxisorientierten Seminar erläutert Ihnen RA Hannemann die Hintergründe, Tragweite und konkreten Handlungsoptionen rund um das BGH-Urteil – kompakt, verständlich und mit direktem Bezug zur täglichen Verwaltungspraxis.
Inhalte des Online-Seminars
- Was hat der BGH entschieden?
Überblick über das Urteil, seine Begründung und die zugrundeliegenden rechtlichen Normen - Für welche Fallgestaltungen gilt das Urteil – und für welche nicht?
Abgrenzung der betroffenen Sachverhalte: Wann greift das Urteil, wann nicht? - Gibt es rechtssichere Möglichkeiten, die BGH-Entscheidung zu umgehen?
Prüfung alternativer Vertragsgestaltungen und deren rechtlichen Grenzen - Konsequenzen der BGH-Entscheidung
Zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, Verjährungsfristen - Hinweispflichten des Verwalters
Müssen Verwalter ihre Auftraggeber aktiv auf das BGH-Urteil aufmerksam machen? - Zukunft der Wohnungsvermittlung
Muss die Vermittlungstätigkeit künftig unentgeltlich erbracht werden? - Zulässige Vergütungsmodelle
Welche Vergütungsabsprachen sind weiterhin rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar?
Zielgruppen
- Mietverwalter
- Wohnungseigentumsverwalter