Der Entwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, den das Bundeskabinett am 29.4.2026 beschlossen hat ("Mietrecht II"), sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor. Nun geht die Mietrechtsreform ins parlamentarische Verfahren. Unser Referent, RA Hannemann, ordnet die Änderungen ein und erläutert, was in der Praxis auf Sie zukommt. Bei diesem Format gibt es wie gehabt genügend Zeit für Ihre Fragen.

Inhalte des Online-Seminars

„Mietrecht II“ – die wesentlichen Änderungen:

  • Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E)
  • Sonderregelungen zum Möblierungszuschlag, insbesondere bei der Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1a und § 556g Abs. 1b BGB-E)
  • Einschränkung der Indexmieterhöhung (§ 557b Abs. 4 BGB-E)
  • Neuregelungen zur Zahlungsverzugskündigung (§ 573 Abs. 4 BGB-E)
  • Erstreckung des (halb zwingend ausgestalteten) Rechts des Vermieters, Belege zur Betriebs-bzw. Nebenkostenabrechnung elektronisch bereitzustellen auch auf den Bereich der Gewerberaummiete (§§ 556 Abs. 5, 578 Abs. 1 BGB-E)
  • Inkrafttreten (Art. 229 EGBGB)

Zielgruppen

  • Immobilienverwalter
  • Mietverwalter
  • Vermieter
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Mi, 25.11.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 25.11.2026
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen

Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)