Der Entwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, den das Bundeskabinett am 29.4.2026 beschlossen hat ("Mietrecht II"), sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor. Nun geht die Mietrechtsreform ins parlamentarische Verfahren. Unser Referent, RA Hannemann, ordnet die Änderungen ein und erläutert, was in der Praxis auf Sie zukommt. Bei diesem Format gibt es wie gehabt genügend Zeit für Ihre Fragen.
Inhalte des Online-Seminars
„Mietrecht II“ – die wesentlichen Änderungen:
- Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB-E)
- Sonderregelungen zum Möblierungszuschlag, insbesondere bei der Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1a und § 556g Abs. 1b BGB-E)
- Einschränkung der Indexmieterhöhung (§ 557b Abs. 4 BGB-E)
- Neuregelungen zur Zahlungsverzugskündigung (§ 573 Abs. 4 BGB-E)
- Erstreckung des (halb zwingend ausgestalteten) Rechts des Vermieters, Belege zur Betriebs-bzw. Nebenkostenabrechnung elektronisch bereitzustellen auch auf den Bereich der Gewerberaummiete (§§ 556 Abs. 5, 578 Abs. 1 BGB-E)
- Inkrafttreten (Art. 229 EGBGB)
Zielgruppen
- Immobilienverwalter
- Mietverwalter
- Vermieter
- Wohnungseigentumsverwalter