Haben Sie Fragen zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht? Gibt es Themen in Ihrem Alltag, die Sie immer wieder beschäftigen, sei es zu Betriebskosten, Modernisierung oder Kündigung etc.? Dann haben wir das richtige Online-Seminar für Sie: Diskutieren Sie in diesem offenen Format Ihre mietrechtlichen Fallstricke mit Rechtsanwalt Hannemann und stellen Sie Ihre Fragen kreuz und quer zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht.

Inhalte des Online-Seminars

Die Teilnehmenden wählen während des Online-Seminars die mietrechtlichen Themen selbst aus, auf die der Referent näher eingehen soll.

Hierbei können die mietrechtlichen Fragen während des Online-Seminars durch die Teilnehmenden entweder mündlich unter Nutzung des Mikrofons der Veranstaltungssoftware oder schriftlich durch Nutzung der Chatfunktion an den Referenten gestellt werden.

Zielgruppe
  • Mietverwalter

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar
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Dieses Online-Seminar kann nur von Abonnenten des Haufe Personal Office Platin, Gold sowie des Business Office Platin und Gold gebucht werden. Sofern Sie Abonnent:in eines dieser Produkte sind, melden Sie sich zuerst mit Ihren gewohnten Login-Daten an.
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Online-Seminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Online-Seminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)