In dieser Schulung informiert Sie Rechtsanwalt Thomas Hannemann über die wichtigsten Grundsatz-Urteile im Wohnungseigentumsrecht, die in den Jahren 2024 und 2025 bis zum Seminartag veröffentlicht wurden. Aktuell hat der Bundesgerichtshof sowohl Regelungen zur Änderung der Kostenverteilung präzisiert als auch die Beschlusskompetenz bei einer von einer Umlagevereinbarung abweichenden Kostenverteilung bejaht. Auch zum Anspruch auf Erstherstellung beim steckengebliebenen Bau, zur Kostentragung bei einer Gestattungsvereinbarung im Rahmen einer baulichen Veränderung, zum Gestattungsbeschluss zur Errichtung von Gartenhütten auf dem zur Nutzung vorgesehenen Mülltonnenstellplatz, zur Jahresabrechnung oder zur Ordnungsmäßigkeit eines Zweit-Vorschuss-Beschlusses gibt es aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.

Inhalte des Online-Seminars
  • Die wichtigsten aktuellen höchstrichterlichen Grundsatz-Urteile
  • Sofort umsetzbare Praxis-Tipps eines erfahrenen WEG-Spezialisten
  • Skript mit den wichtigsten Urteilen zum Download
Zielgruppen
  • Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Do, 12.06.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 12.06.2025
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.