Was ist besser: Eine Kaution oder eine Bürgschaft? Was, wenn die Sicherheit nicht rechtzeitig bezahlt wird? Wie läuft die Aufrechnung bei Beschädigung der Mietsache ab und was passiert z. B. bei Eigentümerwechsel?  Fragen rund um die Mietsicherheit sind vielfältig und wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Anhand der aktuellen Rechtsprechung zeigt Ihnen RA Hannemann, wie Sie Fallsticke umgehen. Diese und Ihre weiteren Fragen zum Mietrecht, sei es zu Betriebskostenabrechnung, Kündigung etc. beantwortet Ihnen unser Top-Referent Rechtsanwalt Thomas Hannemann in diesem Online-Seminar.

Inhalte des Online-Seminars
  • Kaution oder Bürgschaft
  • Ausbleiben der Mietsicherheit
  • Aufrechnung bei Beschädigung der Mietsache
  • Folgen eines Eigentümerwechsels
  • Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppen
  • Mietverwalter
  • Vermieter
Online-Seminar | Mi, 27.08.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 27.08.2025
Dauer
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)