§ 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt Mietern das Recht, vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen zu verlangen, die der Barrierereduzierung, der Elektromobilität, dem Einbruchsschutz oder der Installation von Steckersolargeräten dienen.
Dieses Recht besteht auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung. Hier spielt aber auch das Wohnungseigentumsrecht (WEG) eine Rolle.
Unser Referent RA Thomas Hannemann erläutert die sich daraus ergebenden Spannungsfelder anhand der aktuellen und relevanten Urteile.
Inhalte des Online-Seminars
Barrierereduzierung
E-Mobilität
Einbruchsschutz
Steckersolargeräte
vermietete Eigentumswohnung
Zielgruppen
- Vermieter
- Wohnungseigentumsverwalter
