Das Entgeltsystem des TVöD richtet sich allein nach den Aufgaben am Arbeitsplatz. Engagement, Motivation, Arbeitsqualität spielen hierfür keine Rolle. Ebenso gibt es keine Flexibilität hinsichtlich der Gewährung sonstiger motivationsfördernder Vergünstigungen. Durch §§ 18 und 18a TVöD werden Arbeitgeber in die Lage versetzt, den Beschäftigten solche Zahlung auf der Grundlage der individuellen Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu zahlen oder gesetzliche Spielräume für Vergünstigungen zu nutzen, die den Beschäftigten außerhalb des reinen Entgeltsystems weitere persönliche Vorteile bringen und so die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Die richtige Ausgestaltung dieser Instrumente ist dabei sowohl für den beabsichtigten Effekt bei den Beschäftigten als auch bei der Nutzung gesetzlich geschaffener Freiräume für die finanzielle Förderung der persönlichen Situation von Beschäftigten wichtig. Insbesondere in steuerrechtlicher Hinsicht ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entscheidend, um den gewünschten positiven Effekt nicht durch Nachforderungen bei den Beschäftigten zu gefährden.
Inhalte des Online-Seminars
Der Referent wird die zahlreichen Möglichkeiten und Gestaltungsformen beleuchten und eine rechtssichere Nutzung der Instrumente anhand von Praxisbeispielen aufzeigen, u.a.:
- Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten nach §§ 18, 18a TVöD
- Grundlagen des leistungsorientierten Entgelts
- Grundlagen der alternativen Entgeltanreize
- Gesetzliche Freiräume für Vergünstigungen an Beschäftigte
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Unterlagen:
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