In dieser Schulung informiert Sie der bekannte WEG-Experte Rechtsanwalt Thomas Hannemann über die wichtigsten Grundsatz-Urteile im Wohnungseigentumsrecht, die im Jahr 2023 und später gefällt wurden und die Sie als Verwalter oder Beirat kennen sollten! Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof Fragen geklärt, zur Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten, zum Beschlusszwang vor baulichen Veränderungen oder zu den Folgen eines rechtskräftig für ungültig erklärten Abrechnungsbeschlusses. Der Referent bringt Ihnen diese und weitere Entscheidungen praxisgerecht, kurz und leicht verständlich nahe. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Handlungsvorschläge, wie Sie mit den Urteilen idealerweise umgehen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Die wichtigsten Grundsatz-Urteile für Ihren Verwalter-Alltag
  • Sofort umsetzbare Praxis-Tipps eines erfahrenen WEG-Rechts-Spezialisten
  • Neue praxisrelevante Urteile, die Sie kennen sollten – unterhaltsam und leicht verständlich aufbereitet
  • Jedes Urteil mit amtlichen Aktenzeichen: So holen Sie sich das Recht auf Ihre Seite
  • Ein hilfreiches Skript mit den wichtigsten Urteilen zum Download
Zielgruppen
  • Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht
  • Wohnungseigentumsverwalter

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Video | Stand 19.06.2024
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)