Ein Arbeitsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich beendet werden – sofern sich beide Seiten über die Bedingungen hierzu einig sind. Insbesondere bei Personalabbau, zur Vermeidung von verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen und bei Arbeitnehmern, die ansonsten ordentlich unkündbar sind, werden häufig Aufhebungsvereinbarungen getroffen. Diese dienen dazu, das Arbeitsverhältnis möglichst „geräuschlos“, also ohne Kündigung und anschließende gerichtliche Auseinandersetzung, zu beenden. Der Vorteil der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung besteht vor allem darin, dass die Beschränkungen des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes nicht zum Tragen kommen. Außerdem kann ein Arbeitsverhältnis mithilfe eines Aufhebungsvertrags rascher und für beide Seiten oft auch zufriedenstellender beendet werden als durch eine Kündigung, auch wenn dies oftmals seinen Preis hat.

Doch ganz ohne gesetzliche Vorgaben kann ein Aufhebungsvertrag nicht geschlossen werden, zu beachten ist bspw. das Gebot fairen Verhandelns. Bei Zustandekommen, beim Verfassen des konkreten Inhalts und bei dem letztendlichen Abschluss des Vertrags gelten besondere Vorgaben, die von den Arbeitgebern einzuhalten sind.

Inhalte des Online-Seminars

  • Abgrenzung zu anderen Beendigungsmöglichkeiten
  • Vor- und Nachteile von Aufhebungsverträgen für Arbeitgeber
  • Risiken für Arbeitnehmer
  • Gestaltungsmöglichkeiten
  • Inhalt des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrags
  • Höhe der Abfindung

Zielgruppen

  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Rechtsanwälte
  • HR-Manager
  • Führungskräfte
  • Unternehmensjuristen

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