​Mit der Tarifeinigung vom 25.10.2020 haben sich die Tarifvertragsparteien auf kommunaler Ebene auf eine Alternative zum Leistungsentgelt des § 18 TVöD (VKA) verständigt. Statt für Leistungszulagen und Leistungsprämien kann das hierfür vorgesehene finanzielle Volumen über den neuen § 18a TVöD (VKA) für alternative Entgeltanreiz-Systeme Verwendung finden. Dies eröffnet den Einrichtungen und Betrieben neue Gestaltungsmöglichkeiten. Auch wurden mit der Tarifeinigung die am 25.10.2020 bestehenden Regelungen zur pauschalierten Auszahlung des Leistungsentgelts „legalisiert".  

Inhalte des Online-Seminars

1. Zusammenspiel des neuen § 18a mit dem Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA)

2. Neuregelungen beim Leistungsentgelt

- „Legalisierung" am 25.10.2020 bestehender Regelungen zur pauschalierten Auszahlung

3. Alternatives Entgeltanreiz-System

- Budgetbildung und Folgen

- Rechtsrahmen für Maßnahmen des § 18a TVöD (VKA),
  Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität,
  der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit

- Möglichkeiten von Entgeltanreizen

- Nettolohnoptimierung? Einsparpotential bei Beschäftigten und Arbeitgebern

- Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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