Mit der Tarifeinigung vom 25.10.2020 haben sich die Tarifvertragsparteien auf kommunaler Ebene auf eine Alternative zum Leistungsentgelt des § 18 TVöD (VKA) verständigt. Statt für Leistungszulagen und Leistungsprämien kann das hierfür vorgesehene finanzielle Volumen über den neuen § 18a TVöD (VKA) für alternative Entgeltanreiz-Systeme Verwendung finden. Dies eröffnet den Einrichtungen und Betrieben neue Gestaltungsmöglichkeiten. Auch wurden mit der Tarifeinigung die am 25.10.2020 bestehenden Regelungen zur pauschalierten Auszahlung des Leistungsentgelts „legalisiert". |
Inhalte des Online-Seminars
1. Zusammenspiel des neuen § 18a mit dem Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA)
2. Neuregelungen beim Leistungsentgelt
- „Legalisierung" am 25.10.2020 bestehender Regelungen zur pauschalierten Auszahlung
3. Alternatives Entgeltanreiz-System
- Budgetbildung und Folgen
- Rechtsrahmen für Maßnahmen des § 18a TVöD (VKA),
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität,
der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit
- Möglichkeiten von Entgeltanreizen
- Nettolohnoptimierung? Einsparpotential bei Beschäftigten und Arbeitgebern
- Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats
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