Was die EU-Richtlinie für TVöD und TV-L bedeutet – und wer ab wann gebunden ist erfahren Sie in diesem Seminar.
Deutschland hat die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 verstreichen lassen – doch für den öffentlichen Dienst ist das kein Aufschub, sondern eine Verschärfung: Über die vertikale Direktwirkung können sich Beschäftigte seit dem 8. Juni 2026 gegenüber öffentlichen Arbeitgebern unmittelbar auf zentrale Bestimmungen der Richtlinie berufen. Während die Privatwirtschaft auf das neue Entgelttransparenzgesetz warten kann, ist der öffentliche Dienst bereits gebunden – als unfreiwilliges „Versuchslabor" der Entgelttransparenz.
Umso wichtiger ist die genaue Abgrenzung: Wer ist „Staat" im Sinne der EuGH-Rechtsprechung? Gilt die Direktwirkung auch für kommunale Gesellschaften in privater Rechtsform?
Das Seminar liefert das rechtliche Fundament für alle, die Vergütung im öffentlichen Dienst verantworten – kompakt, praxisnah und mit klaren Handlungsempfehlungen.
Sie wissen nach 90 Minuten, ob und ab wann Ihr Haus gebunden ist, welche Pflichten bereits heute gelten und wo die größten rechtlichen und finanziellen Risiken liegen. Nach jedem Themenblock beantworten die Referierenden Ihre Fragen.
Inhalte des Online-Seminars
- Die Richtlinie im Überblick: Ziele und Systematik der Richtlinie (EU) 2023/970.
- Geltungsbereich: Wer ist ab wann gebunden?
- Konsequenzen für TVöD und TV-L