Haben Sie Fragen zum Wohnungseigentumsrecht? Gibt es Themen im Wohnungseigentumsrecht, die Sie nicht durchdringen können? Dann haben wir das richtige Onlineseminar für Sie: Diskutieren Sie in einem offenen Format Ihre wohnungseigentumsrechtlichen Fallstricke mit Herrn Dr. Elzer und stellen Sie Ihre Fragen kreuz und quer durch das Wohnungseigentumsrecht.

Inhalte des Online-Seminars

Die Teilnehmenden wählen während des Onlineseminars die wohnungseigentumsrechtlichen Themen selbst aus, auf die der Referent näher eingehen soll.

Hierbei können die wohnungseigentumsrechtlichen Fragen während des Onlineseminars durch die Teilnehmenden entweder mündlich unter Nutzung des Mikrofons der Veranstaltungssoftware oder schriftlich durch Nutzung der Chatfunktion an den Referenten gestellt werden.

Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar | Di, 10.12.2024 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
98,00 €
zzgl. MwSt.
116,62 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)