Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss Entscheidungen treffen. Im Seminar wird vorgestellt, auf welche Weise diese Entscheidungen getroffen werden können, welche Wege also (nur) zur Verfügung stehen. Es wird im Einzelnen dargestellt, wie vor allem Vereinbarungen und Beschlüsse entstehen und geändert werden können, beispielsweise durch einen Zweitbeschluss oder einen Beschluss, der auf einer Öffnungsklausel beruht.

Ferner wird dargestellt, welche Pflichten die Verwaltung jeweils treffen, in welcher Weise die Verwaltung an diese Entscheidungen gebunden ist und wie die Wohnungseigentümer die Rechte der Verwaltung verändern können. Abschließend wird dargestellt, wer und wie man die Entscheidungen angreifen kann.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Die Willensbildung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  2. Die Vereinbarung (Entstehung, Bindung, Änderung)
  3. Der Beschluss in der Versammlung (Entstehung, Bindung, Änderung)
  4. Der Beschluss außerhalb der Versammlung (Entstehung, Bindung, Änderung) – „Umlaufbeschluss“
  5. Die Rechte der Verwaltung und ihre Erweiterung und Einschränkung
  6. Angriffe gegen die Willensbildung

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 13.10.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 13.10.2026
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen

Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)