Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte („Balkonkraftwerk“) dienen. Außerdem kann ein Mieter nach § 554 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermietende solche baulichen Veränderungen erlaubt.

Zur Umsetzung dieser komplexen Ansprüche gibt es kein rechtliches Vorbild. Ziel der Online-Schulung ist es vor diesem Hintergrund, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schildern und Schritt für Schritt die Umsetzung einer baulichen Veränderung vorzustellen, die gerade einem Steckersolargerät dient. Ferner werden alle Aufgaben der Verwaltung dargestellt sowie praktische Fragen des Gestattungsbeschlusses.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Grundlagen zu baulichen Veränderungen
  2. Der Gestattungsbeschluss
  3. Der Anspruch auf bauliche Veränderungen
  4. Stromerzeugung durch Steckersolargeräte
  5. Das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf ein Steckersolargerät und seine rechtlich-praktische Umsetzung in der Wohnungseigentumsanlage
  6. Der Anspruch des Mieters auf ein Steckersolargerät
  7. Bau- und Folgekosten der Installation eines Steckersolargerätes
  8. Die Information von Drittnutzern
  9. Eigenmächtig handelnde Wohnungseigentümer und Drittnutzer (Schwarzbau)

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 10.11.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 10.11.2026
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ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)