Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte („Balkonkraftwerk“) dienen. Außerdem kann ein Mieter nach § 554 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermietende solche baulichen Veränderungen erlaubt.
Zur Umsetzung dieser komplexen Ansprüche gibt es kein rechtliches Vorbild. Ziel der Online-Schulung ist es vor diesem Hintergrund, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schildern und Schritt für Schritt die Umsetzung einer baulichen Veränderung vorzustellen, die gerade einem Steckersolargerät dient. Ferner werden alle Aufgaben der Verwaltung dargestellt sowie praktische Fragen des Gestattungsbeschlusses.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Grundlagen zu baulichen Veränderungen
- Der Gestattungsbeschluss
- Der Anspruch auf bauliche Veränderungen
- Stromerzeugung durch Steckersolargeräte
- Das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf ein Steckersolargerät und seine rechtlich-praktische Umsetzung in der Wohnungseigentumsanlage
- Der Anspruch des Mieters auf ein Steckersolargerät
- Bau- und Folgekosten der Installation eines Steckersolargerätes
- Die Information von Drittnutzern
- Eigenmächtig handelnde Wohnungseigentümer und Drittnutzer (Schwarzbau)
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter