In nahezu jeder Wohnungseigentumsanlage gibt es Stellplätze. Diese können sich neben dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäude befinden, in einem Garagengebäude, aber auch unter der Erde (Tiefgarage) oder in einem Mehrfachparker. Diese Stellplätze sind in der Regel für Kraftfahrzeuge vorgesehen.

Im Seminar werden sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Sachen- und Schuldrechts angesprochen. Dargestellt wird, wer die Stellplätze gebrauchen und nutzen darf und was die Gebrauchsgrenzen sind, wer die Erhaltungskosten und die weiteren Kosten zu tragen hat und welche Aufgaben die Verwaltung jeweils treffen. Ferner wird neben Sondernutzungsrechten das öffentliche Recht angesprochen, vor allem der Brandschutz sowie die Wartung. Schließlich werden neben der Verkehrssicherung bauliche Veränderungen angesprochen, beispielsweise die Errichtung eines Carports oder der Anspruch auf eine bauliche Veränderung.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Das Sachenrecht
  2. Stellplatz im Freien, Garage, Tiefgarage, Mehrfachparker
  3. Nutzung, Gebrauch, Gebrauchsgrenzen
  4. Erhaltungskosten
  5. Bauliche Veränderung
  6. Errichtung eines Carports
  7. Verkehrssicherung

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 14.07.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 14.07.2026
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)