Die Eigentümerversammlung ist gleichsam die Visitenkarte des Verwalters. Nicht nur, aber vor allem hier sehen die Wohnungseigentümer den Verwalter und seine Mitarbeiter in „Aktion“. Die Vor- und Nachbereitung der Eigentümerversammlung und ihre Durchführung müssen daher im Fokus jeder Verwaltung stehen.

Im besonderen Fokus des Seminars stehen die Probleme der virtuellen und der hybriden Versammlung. Die Schulung stellt die Basics vor und gibt vertiefende Hinweise. Muster werden erörtert.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Die Versammlungsvorbereitung
  2. Die virtuelle Versammlung
  3. Die Hybridversammlung (Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung)
  4. Die Ladung zu einer Versammlung
  5. Die Durchführung einer Versammlung
  6. Die Versammlungsnachbereitung
  7. Datenschutz

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 12.01.2027 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 12.01.2027
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
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128,52 € inkl. MwSt.
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)