Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG die Aufstellung einer Hausordnung. Im Seminar wird erläutert, warum es Hausordnungen gibt, wie man diese aufstellt und wer.

Ferner werden in einem „ABC“, die typischen Inhalte einer Hausordnung und die rechtlichen Grenzen anhand von Beispielen erörtert. Das ist der Schwerpunkt des Seminars. Daneben wird unter anderem dargestellt, wie bei einem Verstoß zu agieren ist und welche Aufgaben die Verwaltung treffen. Abschließend wird auf die Bindung von Drittnutzern eingegangen.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Anspruch auf eine Hausordnung
  2. Aufstellung einer Hausordnung
  3. Gebrauchsbeschluss nach § 19 Abs. 1 WEG
  4. Typische Inhalte einer Hausordnung und Grenzen
  5. Änderungen
  6. Verstöße gegen eine Hausordnung
  7. Abmahnung durch die Verwaltung
  8. Bindung von Drittnutzern

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 08.12.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 08.12.2026
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)