Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG die Aufstellung einer Hausordnung. Im Seminar wird erläutert, warum es Hausordnungen gibt, wie man diese aufstellt und wer.
Ferner werden in einem „ABC“, die typischen Inhalte einer Hausordnung und die rechtlichen Grenzen anhand von Beispielen erörtert. Das ist der Schwerpunkt des Seminars. Daneben wird unter anderem dargestellt, wie bei einem Verstoß zu agieren ist und welche Aufgaben die Verwaltung treffen. Abschließend wird auf die Bindung von Drittnutzern eingegangen.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Anspruch auf eine Hausordnung
- Aufstellung einer Hausordnung
- Gebrauchsbeschluss nach § 19 Abs. 1 WEG
- Typische Inhalte einer Hausordnung und Grenzen
- Änderungen
- Verstöße gegen eine Hausordnung
- Abmahnung durch die Verwaltung
- Bindung von Drittnutzern
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter