In jeder Wohnungseigentumsanlage gibt es – mit den Worten des § 5 Abs. 2 WEG – Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen.

Hierzu gehören die Leitungen, die Strom, Wasser und Gas, aber auch „Signale“ in das Sondereigentum leiten, beispielsweise Fernsehsignale oder das Internet. Zum Teil gibt es auch Leitungen, die nicht im Sondereigentum enden, beispielsweise Einrohrleitungen, oder Stoffe zurückführen, zum Beispiel das Wasser. Die Verwaltung muss sich jeweils fragen, welche Aufgaben sie in Bezug auf die Erhaltung dieser Leitungen hat und welche Verträge geschlossen werden müssen und können. Ähnliche Fragen stellen sich in Bezug auf Ventile, Rauchwarnmelder und andere Anlagen.

Die Antwort auf die Fragen, was hier jeweils zu beachten ist, gibt das Seminar. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars
  1. Das Sachenrecht
    • § 5 WEG
    • Praktisches Vorgehen
  2. Die Organisation von Verträgen
    • Eigene Maßnahmen
    • Entscheidung der Wohnungseigentümer
  3. Die Vertretungsmacht
  4. Kontrolle laufender Verträge
  5. Installation, Erhaltung und Wartung
    • Im gemeinschaftlichen Eigentum
    • Maßnahmen im Sondereigentum (mit § 14 Abs. 3 WEG)
  6. Die Heizungsanlage (Ausstattungen zur Verbrauchserfassung)
  7. Rauchwarnmelder
  8. Drittnutzer
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 27.08.2024 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
98,00 €
zzgl. MwSt.
116,62 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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  • Unterlagen
Video | Stand 27.08.2024
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)