In jeder Wohnungseigentumsanlage gibt es – mit den Worten des § 5 Abs. 2 WEG – Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen.
Hierzu gehören die Leitungen, die Strom, Wasser und Gas, aber auch „Signale“ in das Sondereigentum leiten, beispielsweise Fernsehsignale oder das Internet. Zum Teil gibt es auch Leitungen, die nicht im Sondereigentum enden, beispielsweise Einrohrleitungen, oder Stoffe zurückführen, zum Beispiel das Wasser. Die Verwaltung muss sich jeweils fragen, welche Aufgaben sie in Bezug auf die Erhaltung dieser Leitungen hat und welche Verträge geschlossen werden müssen und können. Ähnliche Fragen stellen sich in Bezug auf Ventile, Rauchwarnmelder und andere Anlagen.
Die Antwort auf die Fragen, was hier jeweils zu beachten ist, gibt das Seminar. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Das Sachenrecht
- § 5 WEG
- Praktisches Vorgehen
- Die Organisation von Verträgen
- Eigene Maßnahmen
- Entscheidung der Wohnungseigentümer
- Die Vertretungsmacht
- Kontrolle laufender Verträge
- Installation, Erhaltung und Wartung
- Im gemeinschaftlichen Eigentum
- Maßnahmen im Sondereigentum (mit § 14 Abs. 3 WEG)
- Die Heizungsanlage (Ausstattungen zur Verbrauchserfassung)
- Rauchwarnmelder
- Drittnutzer
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
- Aufzeichnung
- Unterlagen