Der Verwaltervertrag ist für die Verwaltungspraxis von erheblicher Bedeutung. Mit wem ist dieser abzuschließen und wie sieht es mit der Verwaltervergütung und der Vereinbarung von Sonderhonoraren aus? Welche Informationen benötige ich über die neue Gemeinschaft und welche wichtigen Informationen entnehme ich der Gemeinschaftsordnung vor Abschluss des Verwaltervertrags?

Die Vertragslaufzeit und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte man im Fokus haben sowie Vertragsregelungen vermeiden, die mangels Beschlusskompetenz unwirksam sind.

Wie sieht es mit dem Einholen von Vergleichsangeboten aus und was sollte man mit Blick auf den Verwaltervertrag bei Wiederbestellung und Abberufung beachten?

Antworten gibt Ihnen das Onlineseminar. Es können jederzeit Nachfragen gestellt werden.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Die Stellung des Verwalters als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  2. Vertragsparteien des Verwaltervertrags
  3. Die Willensbildung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  4. Der Vertragsschluss und das Vertragsende
  5. Vertragsänderungen
  6. Ordnungsmäßigkeit des Genehmigungsbeschlusses
  7. AGB-Prüfung
  8. Die wesentlichen Inhalte des Verwaltervertrags
  9. Die Gestaltung der Vergütung
  10. Die Gestaltung der Pflichten
  11. Erweiterung der gesetzlichen Pflichten und Rechte
  12. Widerrufsbelehrung
  13. Vollmachten
  14. Die Vertragshaftung

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 19.05.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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  • Unterlagen
Video | Stand 19.05.2026
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)