In jeder Wohnungseigentumsanlage kommt der Zeitpunkt, an dem das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls erhalten werden muss. Auch kann jederzeit der Wunsch einiger oder sämtlicher Wohnungseigentümer bestehen, das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum baulich zu verändern. Ziel des Seminars ist es vor diesem Hintergrund zu erlernen, in Theorie und Praxis die Erhaltung von der baulichen Veränderung zu unterscheiden und rechtssicher mit Zweifeln umzugehen. Ferner werden sämtliche praktischen Fragen des Erhaltungsbeschlusses und des Gestattungsbeschlusses angesprochen und erläutert, was die Verwaltungen jeweils zu beachten haben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  2. Modernisierende Erhaltungen
  3. Bauliche Veränderungen
  4. Praktischer Umgang mit Zweifelsfragen
  5. Der Erhaltungsbeschluss und seine Vorbereitung
  6. Die Nachbereitung des Erhaltungsbeschlusses
  7. Der Gestattungsbeschluss und seine Vorbereitung
  8. Die Nachbereitung des Gestattungsbeschlusses

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 21.04.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 21.04.2026
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)