Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (Wallbox). Außerdem kann ein Mieter nach § 554 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermietende solche baulichen Veränderungen erlaubt. Zur Umsetzung dieser komplexen Ansprüche gibt es kein rechtliches Vorbild. Ziel der Online-Schulung ist es vor diesem Hintergrund, die rechtlichen Rahmenbedingungen, ihr heutiges Verständnis zu schildern und Schritt für Schritt die Umsetzung einer baulichen Veränderung vorzustellen, die einer Wallbox dient. Daneben wird das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vorgestellt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars
  1. Bauliche Veränderungen
  2. Der Baubeschluss
  3. Der Anspruch auf bauliche Veränderungen
  4. Das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge
  5. Das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf eine Wallbox und seine rechtlich-praktische Umsetzung in der Wohnungseigentumsanlage
  6. Der Anspruch des Mieters auf eine Wallbox
  7. Bau- und Folgekosten der Installation einer Wallbox
  8. Die Information von Drittnutzern
  9. Eigenmächtig handelnde Wohnungseigentümer
  10. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 19.11.2024 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
98,00 €
zzgl. MwSt.
116,62 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 19.11.2024
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)