Die Eigentümerversammlung ist die Visitenkarte des Verwalters. Nicht nur, aber vor allem hier sehen die Wohnungseigentümer den Verwalter und seine Mitarbeiter in „Aktion“. Die Vor- und Nachbereitung der Eigentümerversammlung und ihre Durchführung müssen daher im Fokus jeder Verwaltung stehen. Im Blick dieser Versammlungssaison steht sicherlich auch die virtuelle Eigentümerversammlung. Müssen Sie diese auf Verlangen Ihrer Eigentümer anbieten? Diese Schulung stellt die Basics vor und gibt vertiefende Hinweise.

Inhalte des Online-Seminars
  1. Die Versammlungsvorbereitung
  2. Die Ladung zur Versammlung
  3. Die Durchführung der Versammlung
    a) Die Versammlungsvoraussetzungen
    b) Die Vollmachten
    c) Das Hausrecht
    d) Die Versammlungsleitung
    e) Das Stimmrecht
    f) Die Beschlussfassung
    g) Die Versammlungsrechte
  4. Die Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung
  5. Die virtuelle Eigentümerversammlung
  6. Die Versammlungsnachbereitung
    a) Niederschrift
    b) Beschluss-Sammlung
  7. Planungen für eine Onlineversammlung
  8. Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 14.01.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 14.01.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)