Selbstständiger? Scheinselbstständiger? Arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger? Oder doch Arbeitnehmer? Die falsche Beurteilung der Tätigkeit von freien Mitarbeitern ist häufig mit hohen Beitragsforderungen der Sozialversicherung verbunden. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es wichtig zu wissen, wie die Sozialversicherung den Selbstständigen von einem Arbeitnehmer unterscheidet, wenn beide augenscheinlich die gleiche Tätigkeit ausüben.

Inhalte des Online-Seminars

In diesem Seminar wird die Unterscheidung zwischen einer Tätigkeit als Arbeitnehmer (Beschäftigung) und einer selbstständigen Tätigkeit aus Sicht der Sozialversicherung dargestellt. Da die meisten Beschäftigten der Sozialversicherungspflicht unterstehen, Selbstständige aber in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind, ist es wichtig den Status eines Arbeitnehmers oder Auftragnehmers im Vorfeld zu klären.

Unser Referent, Herr Fasel, wird Ihnen die Kriterien, die für eine Beschäftigung oder für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, aufzeigen. Hierbei wird auch auf die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eingegangen. Im weiteren Verlauf werden die Folgen aufgezeigt, wenn die tatsächlichen von den vertraglichen Verhältnissen abweichen. Anhand von praxisorientierten Beispielen werden insgesamt kritische Punkte bei der Beantwortung von Fragen seitens der Sozialversicherungsträger erläutert.

Sie erhalten außerdem einen exklusiven Einblick in den neuen interviewbasierten Haufe-Scheinselbstständigkeits-Check, welcher konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen für Ihre tägliche Praxis beinhaltet.

Abschließend werden die Wege für Arbeitgeber bzw. Auftraggeber aufgezeigt, ein rechtsverbindliches Statusfeststellungsverfahren durch die Sozialversicherung zu beantragen. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Darstellung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verfahren bei der Clearingstelle oder der Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.

Zielgruppen
  • Geschäftsführer
  • HR-Manager
  • Personalleiter
  • Personalreferenten
  • Führungskräfte
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Entgeltabrechner
  • Unternehmensberater
  • Compliance Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Steuerberater

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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