Handelt es sich um einen Minijob oder einen Midijob? Die richtige Einordnung kann Beiträge, aber auch Zeit und Ärger im Umgang mit der Sozialversicherung sparen.
In diesem Online-Seminar werden Ihnen die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsarten „Minijob“ und „Midijob“ sowie die melde- und beitragsrechtlichen Konsequenzen in der Sozialversicherung aufgezeigt. Dadurch wird eine Unterscheidung möglich, die nicht nur zu Beitragsersparnissen führen kann, sondern auch Nachforderungen durch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung vermeiden kann. Das erworbene Fachwissen hilft Ihnen, die Ursachen für Fehlermeldungen im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung zu erkennen und gibt Ihnen Sicherheit in Gesprächen mit Krankenkassen und Minijob-Zentralen.
Inhalte des Online-Seminars
- Geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt
Was sind die Besonderheiten dieser Beschäftigungsarten? In diesem Zusammenhang hört man auch immer wieder von der Berufsmäßigkeit, was ist das?
- Midijob, Gleitzone oder Übergangsbereich
Drei Begriffe für ein und dieselbe Art der Beschäftigung. Doch was ist der Unterschied zur „klassischen“ versicherungspflichtigen Beschäftigung?
- Schwankendes Arbeitsentgelt
Was gilt, wenn das Arbeitsentgelt die Grenzen für den Minijob oder den Midijob hin und wieder übersteigt?
- Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung
Sind für diese Personengruppen alle Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen und wenn ja, in welcher Höhe?
- Meldungen zur Sozialversicherung
Erfahren Sie, wann und zu welcher Krankenkasse die Meldungen zur Sozialversicherung zu senden sind und wann die Minijob-Zentrale Einzugsstelle ist.
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- HR-Manager
