Minijobber, Werkstudent oder vielleicht doch Praktikant; die richtige Wahl bei der Suche nach einer Aushilfskraft kann Beiträge sowie Zeit und Ärger im Umgang mit der Sozialversicherung sparen.
In diesem Online-Seminar werden die Unterschiede zwischen den Personengruppen "Werkstudent", "Student mit Minijob" und "Minijobber" sowie die melderechtlichen und beitragsrechtlichen Konsequenzen in der Sozialversicherung dargestellt. Hierdurch wird eine Unterscheidung möglich, die nicht nur Beitragsersparnisse mit sich bringen kann, sondern auch Nachforderungen durch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung vermeiden kann.
Inhalte des Online-Seminars
- Geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt
Was sind die Besonderheiten der einzelnen Minijobs? In diesem Zusammenhang hört man auch immer wieder von der Berufsmäßigkeit; was ist das?
- Die Unterscheidung der einzelnen Personengruppen
Wann ist ein beschäftigter Student als Werkstudent, als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder als Minijobber zu melden?
- Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung
Sind für alle Personengruppen alle Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen und wenn ja, in welcher Höhe?
- Meldungen zur Sozialversicherung
Erfahren Sie, wann und zu welcher Krankenkasse die Meldungen zur Sozialversicherung zu senden sind und wann die Minijob-Zentrale Einzugsstelle ist.
- Arbeits- und Steuerrecht
Gelten für Minijobber und Aushilfen dieselben Regelungen wie für jeden anderen Arbeitnehmer?
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
- Personalsachbearbeiter
- HR-Manager
- Personalreferenten
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- Aufzeichnung
- Unterlagen