Während der Corona-Krise sind viele Unternehmen in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt, sei es, weil sie behördlichen Einschränkungen unterliegen, Lieferketten zusammengebrochen sind oder Absatzmöglichkeiten für Produkte fehlen. Ein reibungsloses – ggf. schrittweises - Wiederhochfahren der geschäftlichen Aktivitäten ist nun von entscheidender Bedeutung, um Verluste möglichst gering zu halten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist der optimale Einsatz von Arbeitnehmern, und die Beachtung von arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen aufgrund des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards.

Das Seminar beschäftigt sich mit Einzelfragen des Arbeitsschutzes, der praktischen Umsetzung der neuen Arbeitsschutzstandards und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zur unterschiedlichen Behandlung von Arbeitnehmergruppen (z.B. nach Alter oder familiären Verpflichtungen), mit Fragen des Direktionsrechts und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Inhalte des Online-Seminars
  • Arbeitsschutz: allgemeine Anforderung zum Schutz der Beschäftigten
  • Besondere Hygienemaßnahmenbei Kontaktbeschränkungen
  • Wege aus der Kurzarbeit
  • Schrittweise Arbeitszeiterhöhung
  • Differenzierung nach unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen
  • Wer trägt welche Kosten?
  • Arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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