Student? Praktikant? Werkstudent? Schüler? Minijobber? Die richtige Einstufung kann sich für den Arbeitgeber positiv in der Beitragsbelastung auswirken.

In diesem Seminar werden die Unterschiede der Personengruppen „Werkstudent“, „Studenten mit Minijob“ und „Praktikant in einem vorgeschriebenen oder in einem freiwilligen Praktikum“ sowie die melde- und beitragsrechtlichen Konsequenzen in der Sozialversicherung dargestellt. Hierdurch wird eine Unterscheidung möglich, die nicht nur Beitragsersparnisse mit sich bringen kann, sondern auch Nachforderungen durch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung vermeiden kann.

Inhalte des Online-Seminars

Wann ist ein beschäftigter Student als Werkstudent, als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder als Minijobber zu melden? Diese und weitere in der Praxis relevante Fragen werden in diesem Seminar beantwortet. Sie erfahren unter anderem auch, ob für alle Personengruppen Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind und - wenn ja - in welcher Höhe. Durch eine korrekte versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung vermeiden Sie Beitragsnachforderungen durch die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Referent geht auch darauf ein, wann und zu welcher Krankenkasse die Meldungen zur Sozialversicherung zu senden sind und wann die Minijob-Zentrale Einzugsstelle ist. Abgerundet wird das Seminar durch die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigungen von Studenten und Praktikanten.

Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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