Bei der Einstellung, aber auch während des Arbeitsverhältnisses, z.B. bei Höher- oder Herabgruppierung, gilt es zu entscheiden, welcher Stufe der Entgeltgruppe des TVöD bzw. TV-L der Beschäftigte zuzuordnen ist. Der Referent stellt im Seminar die komplexen tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung dar. Die aktuelle Rechtsprechung wird leicht verständlich anhand zahlreicher Praxisbeispiele erläutert.
Inhalte des Online-Seminars
- Stufenzuordnung bei Einstellung
zwingende Anrechnung „einschlägiger" Berufserfahrung - Tarifliche Spielräume nutzen
Anrechnung „förderlicher" Vorzeiten,
Übernahme der beim vorherigen Arbeitgeber erreichten Stufe, Vorweggewährung des Entgelts einer höheren Stufe - Stufenzuordnung bei Höher- und Herabgruppierung,
die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD, Garantiebeträge im TV-L
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nach vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit, „korrigierende Rückstufung" - Stufenlaufzeit
Unterbrechung der Tätigkeit wegen Krankheit, Elternzeit usw., Rückstufung bei langandauernder Unterbrechung
Zielgruppen
- Personalreferent
- Personalleiter
- Personalsachbearbeiter
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.