In einer Wohnungseigentumsanlage kann es mehrere Gebäude geben. Insbesondere, aber nicht nur in diesem Falle spricht man von einer Mehrhausanlage. Dieser Typus ist dem Gesetz selbst fremd. Es gibt also keine besonderen gesetzlichen Regelungen, was die Verwaltung unternehmen muss. Indes besteht die Möglichkeit, für alle Bereiche der Verwaltung etwas anderes zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen sind häufig schwer verständlich und ebenso häufig lückenhaft. Das Seminar setzt hier an und zeigt auf, welche gesetzlichen Bestimmungen geändert werden können und wie eine Mehrhausanlage praktisch zu verwalten ist. Dabei werden auch die Themen Untergemeinschaften und diese betreffende Erhaltungsmaßnahmen und Erhaltungsrücklagen erörtert. Im Mittelpunkt stehen ferner die gewillkürten Regelungen zur Versammlung und zum Finanzwesen

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
 

Inhalte des Online-Seminars
  1. Begriff der Mehrhausanlage
  2. Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
    a) Gemeinschaftsvermögen
    b) Erhaltungsrücklagen
    c) Haftung nach außen
  3. Eine Verwaltung
  4. Verständnis und Auslegung der Gemeinschaftsordnung
  5. Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  6. Verwaltung
  7. Bauliche Veränderungen
  8. Probleme der Versammlung
  9. Probleme des Finanzwesens
  10. Verwaltungsbeirat
  11. WEG-Streitigkeiten
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 02.12.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 02.12.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)