In einer Wohnungseigentumsanlage kann es mehrere Gebäude geben. Insbesondere, aber nicht nur in diesem Falle spricht man von einer Mehrhausanlage. Dieser Typus ist dem Gesetz selbst fremd. Es gibt also keine besonderen gesetzlichen Regelungen, was die Verwaltung unternehmen muss. Indes besteht die Möglichkeit, für alle Bereiche der Verwaltung etwas anderes zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen sind häufig schwer verständlich und ebenso häufig lückenhaft. Das Seminar setzt hier an und zeigt auf, welche gesetzlichen Bestimmungen geändert werden können und wie eine Mehrhausanlage praktisch zu verwalten ist. Dabei werden auch die Themen Untergemeinschaften und diese betreffende Erhaltungsmaßnahmen und Erhaltungsrücklagen erörtert. Im Mittelpunkt stehen ferner die gewillkürten Regelungen zur Versammlung und zum Finanzwesen.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Begriff der Mehrhausanlage
- Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
a) Gemeinschaftsvermögen
b) Erhaltungsrücklagen
c) Haftung nach außen - Eine Verwaltung
- Verständnis und Auslegung der Gemeinschaftsordnung
- Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Verwaltung
- Bauliche Veränderungen
- Probleme der Versammlung
- Probleme des Finanzwesens
- Verwaltungsbeirat
- WEG-Streitigkeiten
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter
