Eine Person oder ein Unternehmen kann zum WEG-Verwalter bestellt werden. Das Seminar handelt alle Fragen ab, die damit im Zusammenhang stehen und grenzt die Bestellung von der Anstellung ab. Im Einzelnen werden die Schritte in das Amt und seine Folgen beschrieben.

Stellt sich später heraus, dass Eigentümer und Verwalter nicht „harmonieren“, kann es zur Abberufung des Verwalters kommen oder der Verwalter entschließt sich, für die Gemeinschaft nicht mehr tätig zu sein und legt sein Amt nieder. Hierbei wird u. a. auch erörtert, wie lange der Honoraranspruch trotz Abberufung oder Amtsniederlegung fortbesteht einschließlich der Folgen für den Verwaltervertrag.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Amt und Amtsträger bzw. Amtswalter
  • Die Bestellung einer Person oder eines Unternehmens in das Amt
  • Praktische Fragen zum Bestellungsbeschluss
  • Die Wiederbestellung
  • Die Abberufung und ihre Folgen
  • Die Niederlegung des Amtes
  • Die Nachweisung der Bestellung
  • Die Rechte und Pflichten des Amtsträgers
  • Der Verwaltervertrag
  • Umwandlungen und Insolvenzen
  • Haftung des Amtsträgers
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 24.06.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 24.06.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)