Im besten Fall läuft alles reibungslos in der von Ihnen verwalteten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Doch was unternehmen Sie, wenn Hausgeldzahlungen ausbleiben? Hier ist ein gutes Mahnwesen gefragt. Zur zentralen Pflicht der Verwaltung im Rahmen des Forderungsmanagements zählt das Hausgeldinkasso. Keine Verwaltung kann es sich leisten, hier unsicher zu sein und beispielsweise Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht zeitnah beizutreiben.

Im Seminar wird erläutert, wie im Einzelnen gegen Hausgeldschuldner vorzugehen ist, was die Grundlagen sind und für welche Tätigkeiten Sie ggf. eine Sondervergütung verlangen können. Die Antwort auf die Fragen, was hier jeweils zu beachten ist, gibt das Seminar.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars
  1. Die Gläubigerin 
  2. Die Hausgeldschuldner 
  3. Der Hausgeldbeschluss 
  4. Fälligkeit von Vor- und Nachschuss; Guthaben 
  5. Das außergerichtliche Vorgehen (u. a. Stundungen und Raten) 
  6. Das Mahnverfahren 
  7. Die Hausgeldklage  
  8. Die Zwangsvollstreckung  
  9. Insolvente Wohnungseigentümer  
  10. Die Jahresabrechnung
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 03.06.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 03.06.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)