Was auf den ersten Blick einfach erscheint, entpuppt sich bei der Verwaltungsarbeit schnell als Problemfall.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, und damit die Verwaltung, verwaltet ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum. Daher muss jede Verwaltung zu jeder Zeit wissen, welche wesentlichen Gebäudebestandteile in wessen Eigentum stehen.
Denn nur so ist es beispielsweise möglich, Kosten gesetzeskonform umzulegen oder bauliche Veränderungen einzuordnen. Nichts anderes gilt bei Fragen der Erhaltung, der Versicherung oder bei den Verkehrssicherungspflichten.
Diese Ausgangslage macht es unumgänglich, sich mit den sachenrechtlichen Grundlagen im Wohnungseigentumsrecht zu befassen und den Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, darauf einzuwirken.
Es können jederzeit Nachfragen gestellt werden.
Inhalte des Online-Seminars
- Die gesetzlichen Grundlagen
- Teilungsvertrag und Teilungserklärung
- Räume und Flächen
a) Balkon
b) Carport
c) Stellplätze
d) Terrassen - Sondereigentumsfähigkeit und substanzloses Miteigentum
- Zweifelsfragen im ABC
- Bauliche Änderungen
- Änderungsmöglichkeiten
a) sämtlicher Wohnungseigentümer und Einzelner
b) Verbindung von Wohnungseigentum
c) Unterteilungen - Die Aufgaben der Verwaltung bei sachenrechtlichen Änderungen
- Der Verkehr mit dem Grundbuchamt
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter