Was auf den ersten Blick einfach erscheint, entpuppt sich bei der Verwaltungsarbeit schnell als Problemfall.

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, und damit die Verwaltung, verwaltet ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum. Daher muss jede Verwaltung zu jeder Zeit wissen, welche wesentlichen Gebäudebestandteile in wessen Eigentum stehen.

Denn nur so ist es beispielsweise möglich, Kosten gesetzeskonform umzulegen oder bauliche Veränderungen einzuordnen. Nichts anderes gilt bei Fragen der Erhaltung, der Versicherung oder bei den Verkehrssicherungspflichten.

Diese Ausgangslage macht es unumgänglich, sich mit den sachenrechtlichen Grundlagen im Wohnungseigentumsrecht zu befassen und den Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, darauf einzuwirken.

Es können jederzeit Nachfragen gestellt werden.

Inhalte des Online-Seminars
  1. Die gesetzlichen Grundlagen
  2. Teilungsvertrag und Teilungserklärung
  3. Räume und Flächen
    a) Balkon
    b) Carport
    c) Stellplätze
    d) Terrassen
  4. Sondereigentumsfähigkeit und substanzloses Miteigentum
  5. Zweifelsfragen im ABC
  6. Bauliche Änderungen
  7. Änderungsmöglichkeiten
    a) sämtlicher Wohnungseigentümer und Einzelner
    b) Verbindung von Wohnungseigentum
    c) Unterteilungen
  8. Die Aufgaben der Verwaltung bei sachenrechtlichen Änderungen
  9. Der Verkehr mit dem Grundbuchamt
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 08.04.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 08.04.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)