Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft. Jeder Wohnungseigentümer hat in dieser Gemeinschaft Rechte. Ihn treffen aber auch Pflichten. Dies gilt auch für die Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, also unter anderem die Verwaltung und die Verwaltungsbeiräte. Aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ihre Pflichten verletzen und den Wohnungseigentümern wie auch der Verwaltung Schadensersatz schulden. Ferner kommt es in Betracht, dass einem Drittnutzer oder Dritten Schadensersatz geschuldet wird. Schließlich kann es auch eine Haftung für einen Dritten geben, beispielsweise ist es vorstellbar, dass ein vermietender Wohnungseigentümer für seinen Mieter einstehen muss. Abrundend wird die öffentlich-rechtliche Haftung in Wohnungseigentumsanlagen beleuchtet.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Die Grundlagen jeder Haftung (schuldhafte Verletzung einer Pflicht bzw. Gefährdungshaftung)
a) Gesetzliche Pflichten
b) Gewillkürte Pflichten - Die Haftung der Verwaltung
a) Gegenüber den Wohnungseigentümern
b) Gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
c) Organisation des Regresses - Die Haftung der Wohnungseigentümer
- Die Haftung der Verwaltungsbeiräte
- Die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verkehrssicherungspflichten)
- Haftung gegenüber Dritten
- Haftung für Dritte
- Öffentliches Recht
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter
