Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft. Jeder Wohnungseigentümer hat in dieser Gemeinschaft Rechte. Ihn treffen aber auch Pflichten. Dies gilt auch für die Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, also unter anderem die Verwaltung und die Verwaltungsbeiräte. Aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ihre Pflichten verletzen und den Wohnungseigentümern wie auch der Verwaltung Schadensersatz schulden. Ferner kommt es in Betracht, dass einem Drittnutzer oder Dritten Schadensersatz geschuldet wird. Schließlich kann es auch eine Haftung für einen Dritten geben, beispielsweise ist es vorstellbar, dass ein vermietender Wohnungseigentümer für seinen Mieter einstehen muss. Abrundend wird die öffentlich-rechtliche Haftung in Wohnungseigentumsanlagen beleuchtet.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars
  1. Die Grundlagen jeder Haftung (schuldhafte Verletzung einer Pflicht bzw. Gefährdungshaftung)
    a) Gesetzliche Pflichten
    b) Gewillkürte Pflichten
  2. Die Haftung der Verwaltung
    a) Gegenüber den Wohnungseigentümern
    b) Gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
    c) Organisation des Regresses
  3. Die Haftung der Wohnungseigentümer
  4. Die Haftung der Verwaltungsbeiräte
  5. Die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verkehrssicherungspflichten)
  6. Haftung gegenüber Dritten
  7. Haftung für Dritte
  8. Öffentliches Recht
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Fr, 17.10.2025 | 10:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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  • Unterlagen
Video | Stand 17.10.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)