Die Wohnungseigentümer bestimmen über ihre Geschicke in der Praxis fast ausschließlich durch ihre in der Versammlung oder außerhalb der Versammlung gefassten Beschlüsse. Für jede Verwaltung ist es daher einerseits unabdingbar, sich mit dem Beschluss als Regelungsinstrument und seinen Grundlagen zu befassen. Andererseits muss jede Verwaltung in der Praxis jeden erdenklichen Beschluss so formulieren können, dass er nicht bereits aus formalen Gründen bei einer Anfechtung für ungültig erklärt wird – mit der Folge, dass die Verwaltung hierfür haftet.

Das Seminar vermittelt zunächst die theoretischen Grundlagen und zeigt anschließend praxisnah, wie Beschlüsse rechtssicher, klar und eindeutig formuliert werden können. Dieses Wissen stärkt das Vertrauen in die Verwaltung, erhöht die Rechtssicherheit und hilft, rechtliche Konflikte zu vermeiden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars

  1. Der Beschluss
  2. Anforderungen an einen Beschluss (Bestimmtheit)
  3. Die Formulierung durch einen Wohnungseigentümer
  4. Die Formulierung durch die Verwaltung
  5. Teilbare Beschlüsse (welche Inhalte muss ein Beschluss haben)
  6. Beispiel Hausgeld
  7. Beispiel Abmahnung
  8. Beispiel Entziehung
  9. Beispiel Benutzung und Gebrauch
  10. Beispiel bauliche Veränderung

Zielgruppe

  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 24.02.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 24.02.2026
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)