Jeder Wohnungseigentümer hat die Möglichkeit, eine Beschlussklage mit dem Ziel zu erheben, einen Beschluss für ungültig erklären oder dessen Nichtigkeit feststellen zu lassen. Ferner kann er eine Beschlussersetzungsklage erheben. In diesem Falle hat die Verwaltung als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jeweils die Aufgabe, die Verteidigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu führen und/oder zu organisieren – gegebenenfalls über mehrere Instanzen. Die Antwort auf die Fragen, was hier jeweils zu beachten ist, gibt das Seminar. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Der Beschluss
- Beschlussmängel
- Materielle Beschlussmängel
- In Sonderheit: Bestimmtheit von Beschlüssen
- In Sonderheit: Beschlüsse außerhalb der Versammlung
- Vorbereitung von Ermessensentscheidungen
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
- Vertretung
- Geschäftsführung
- a) Prozesserklärungen
- b) Rechtsmittel
- Anwaltsvertrag und Vergütungsvereinbarungen
- Beschlussersetzungsklagen
- Abrechnung der Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Streitverkündung?
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter
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- Aufzeichnung
- Unterlagen