Das WEMoG hat das WEG wie keine Reform zuvor geändert und umgekrempelt. Dies hat Auswirkungen auf den Verwaltervertrag. Im Onlineseminar werden die neuen Regelungen erläutert, der Vertragsschluss dargestellt und sämtliche Elemente des Verwaltervertrags vorgestellt und anhand des WEMoG überprüft. Ferner werden Vorschläge unterbreitet und erste Muster und Checklisten angeboten.
Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.
Inhalte des Online-Seminars
- Die neue Stellung des Verwalters als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Vertragsparteien des Verwaltervertrags
- Die Willensbildung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Der Vertragsschluss und Vertragsende
- Vertragsänderungen
- Ordnungsmäßigkeit des Genehmigungsbeschlusses
- AGB-Prüfung
- Die wesentlichen Inhalte des Verwaltervertrags
- Die Gestaltung der Vergütung
- Die Gestaltung der Pflichten
- Erweiterung der gesetzlichen Pflichten und Rechte
- Widerrufsbelehrung
- Vollmachten
- Die Vertragshaftung
- Altverträge/Übergangsfragen
Zielgruppen
- Wohnungseigentumsverwalter
- Immobilienverwalter
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen. Bei ausgewählten Themen ist sie auch als Nachweis der Fortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
- Seminaraufzeichnung
- Schulungsunterlagen