Im Wohnungseigentumsgesetz ist geregelt, dass auch die Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen ins Grundbuch notwendig ist, die vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Andernfalls entfalten diese keine Wirkung gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern! Die Übergangsfrist zur Eintragung besagter Beschlüsse endet am 31.12.2025!

Wie identifizieren Sie betroffene Altbeschlüsse und welche Schwierigkeiten können beim Eintragungsverfahren lauern? Was unternehmen Sie, wenn die Unterschriften der für das Eintragungsverfahren benötigten damaligen Niederschrift nicht öffentlich beglaubigt wurden? Welche Alternativen haben Sie, wenn eine Nachholung der Beglaubigung scheitert, da die damals Unterschreibenden nicht mehr Mitglieder oder Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind und deren Aufenthaltsort unbekannt ist?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Onlineseminar. Es besteht die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Vereinbarte Beschlusskompetenz
  • Sondernachfolger und Beschlüsse  
  • Die Eintragung von Beschlüssen im Grundbuch
  • Übergangsrecht: Die Identifizierung und Eintragung von Altbeschlüssen
  • Das Eintragungsverfahren
  • Gesetzliche Öffnungsklauseln
Zielgruppe
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Di, 11.03.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 11.03.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen

Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)