Im Wohnungseigentumsgesetz ist geregelt, dass auch die Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen ins Grundbuch notwendig ist, die vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Andernfalls entfalten diese keine Wirkung gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern! Die Übergangsfrist zur Eintragung besagter Beschlüsse endet am 31.12.2025!
Wie identifizieren Sie betroffene Altbeschlüsse und welche Schwierigkeiten können beim Eintragungsverfahren lauern? Was unternehmen Sie, wenn die Unterschriften der für das Eintragungsverfahren benötigten damaligen Niederschrift nicht öffentlich beglaubigt wurden? Welche Alternativen haben Sie, wenn eine Nachholung der Beglaubigung scheitert, da die damals Unterschreibenden nicht mehr Mitglieder oder Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind und deren Aufenthaltsort unbekannt ist?
Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Onlineseminar. Es besteht die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen.
Inhalte des Online-Seminars
- Vereinbarte Beschlusskompetenz
- Sondernachfolger und Beschlüsse
- Die Eintragung von Beschlüssen im Grundbuch
- Übergangsrecht: Die Identifizierung und Eintragung von Altbeschlüssen
- Das Eintragungsverfahren
- Gesetzliche Öffnungsklauseln
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter