Seit der WEG-Reform 2020 können Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (Wallbox). Außerdem kann ein Mieter nach § 554 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermietende solche bauliche Veränderungen erlaubt. Zur Umsetzung dieser komplexen Ansprüche gibt es kein rechtliches Vorbild. Ziel der Online-Schulung ist es vor diesem Hintergrund, die rechtlichen Rahmenbedingungen, ihr heutiges Verständnis zu schildern und Schritt für Schritt die Umsetzung einer baulichen Veränderung vorzustellen, die einer Wallbox dient. Daneben wird das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vorgestellt.
Inhalte des Online-Seminars
- Bauliche Veränderungen
- Der Baubeschluss
- Der Anspruch auf bauliche Veränderungen
- Das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge
- Das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf eine Wallbox und seine rechtlich-praktische Umsetzung in der Wohnungseigentumsanlage
- Der Anspruch des Mieters auf eine Wallbox
- Bau- und Folgekosten der Installation einer Wallbox
- Die Information von Drittnutzern
- Eigenmächtig handelnde Wohnungseigentümer
- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Zielgruppe
- Wohnungseigentumsverwalter
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- Aufzeichnung
- Unterlagen