Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) bringt für viele Unternehmen in Deutschland erstmals eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Konkretisiert werden die umfangreichen Berichtsinhalte durch die sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der Delegierte Rechtsakt zum ESRS Set 1 ist am 31.07.2023 veröffentlicht worden.
Viele Datenanforderungen ergeben sich aus bestehenden Regel- und Rahmenwerken; diese sind gerade für Erstberichterstatter neu und komplex. Ihre Referierenden bieten Ihnen praxiserprobte Handlungsempfehlungen für einen gelingenden Einstieg in die ESRS-Berichtspflichten. Sie erhalten einen Überblick über das erste Standard-Set. Sie lernen die allgemeinen Anforderungen kennen, die Sie bei der Erstellung und Offenlegung von CSRD-Informationen zu erfüllen haben. Ausgewählte Pflichtangaben werden tiefer beleuchtet.
Inhalte des Online-Seminars
- Regulatorischer Kontext
- Zeitplan zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Konzept der doppelten Wesentlichkeit
- Das erste Set der ESRS im Überblick
- Ausgewählte Vertiefungen zu ESRS 1 & 2, ESRS E1, ESRS S1, ESRS G1
- Qualitätsanforderungen und Prüfbarkeit
- Kritische Erfolgsfaktoren der Umsetzung
Zielgruppen
- CFO / Leiter Rechnungswesen
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Sustainability Manager
- Controller
- Unternehmensberater
- Geschäftsführer
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- Aufzeichnung
- Unterlagen