Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 umfassende Vorschläge zur Verringerung der ESG-Berichtspflichten präsentiert. Diese beziehen sich insbes. auf die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und die Taxonomie-Verordnung.

So soll der Adressatenkreis der CSRD nur noch große Unternehmen und große Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden betreffen. Unternehmen, die bisher nicht der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterlagen (Unternehmen der sog. 2. und 3. Welle), soll weitere zwei Jahre Zeit für die Vorbereitung eingeräumt werden. Auch für die Berichtspflichten nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) stehen Verschlankungen im Raum. Weitere Umsetzungsschritte auf EU- und lokaler Ebene müssen jetzt folgen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Hauptaspekte des Änderungsvorschlags
  • Auswirkungen auf die Berichterstattungsanforderungen der CSRD
  • Nächste Schritte des Gesetzgebungsverfahrens
  • Änderungen strategisch nutzen – Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Zielgruppen
  • Sustainability Manager
  • Geschäftsführer
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen
  • Unternehmensberater
  • Controller
  • Compliance Manager
  • Personalleiter
Online-Seminar | Mi, 12.03.2025 | 14:30 Uhr
Dauer
ca. 60 Minuten
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Video | Stand 12.03.2025
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