Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt viele Unternehmen in Deutschland erstmals vor die Herausforderung einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Konkretisiert werden die umfangreichen Berichtsinhalte durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Am 31.07.2023 hat die EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt zum ersten ESRS-Set veröffentlicht. Und so sind mit den ESRS erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU bestimmt.
Viele Datenanforderungen sind – nicht nur wegen der regulatorischen Dynamik – gerade für Erstberichterstatter neu und komplex. Von Ihren kompetenten Referenten bekommen Sie einen Überblick über das erste Standard-Set. Zusätzlich werden Sie mit den allgemeinen Anforderungen (z.B. der doppelten Wesentlichkeitsanalyse) vertraut gemacht. Praxiserprobte Handlungsempfehlungen, auch zu organisatorischen Fragen, erleichtern Ihnen den Praxistransfer – für Ihren gelingenden Einstieg in die ESRS-Berichtspflichten.
Inhalte des Online-Seminars
- Kurzüberblick zum regulatorischen Kontext
- Zeitplan zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Konzept der doppelten Wesentlichkeit
- European Sustainability Reporting Standards – das erste Set der ESRS im Überblick
- Ausgewählte Vertiefungen zu ESRS 1 & 2, ESRS E1, ESRS S1, ESRS G1
- Qualitätsanforderungen und Prüfbarkeit
- Kritische Erfolgsfaktoren der Umsetzung
Zielgruppen
- CFO / Leiter Rechnungswesen
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Sustainability Manager
- Controller
- Unternehmensberater
- Geschäftsführer
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- Aufzeichnung
- Unterlagen