Der Vortrag bietet einen kompakten Überblick über das Pflichtteilsrecht und insbesondere über Möglichkeiten, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Erörtert und dargestellt werden insbesondere erbrechtliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Konstruktionen.
Schwerpunkte des Vortrags sind Grundlagen, typische Fallkonstellationen und die praktische Anwendung in der anwaltlichen Beratung.​

Inhalte des Online-Seminars
  • Grundlagen des Pflichtteilsrechts (ordentlicher Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Ausgleichungs- und Anrechnungspflichtteil)
  • Verzichtserklärungen
  • Maßnahmen bei lebzeitigen Zuwendungen
  • Maßnahmen im Rahmen der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen
  • Familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten
Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Fachanwälte für Erbrecht
Online-Seminar | Mi, 28.05.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 28.05.2025
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.