Das Urlaubsrecht ist komplex und ein Dauerbrenner-Thema in jeder Personalabteilung. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führten zu einer erheblichen Veränderung bei zahlreichen Urlaubsfragen. So muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden kann und auf einen entsprechenden Verfall hinweisen. Muss Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht, abgegolten werden? Auch die Frage, nach der Höhe, der Berechnung und den Auszahlungsmodalitäten spielt in der Personalarbeit eine wichtige Rolle.

Unser Referent Dr. Carsten Teschner (RiArbG) stellt Ihnen die praxisrelevanten Grundlagen und die Besonderheiten der Berechnung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs vor. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und sind für die tägliche Personalarbeit gut gerüstet.

Inhalte des Online-Seminars
  • Unter welchen Bedingungen kann der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden und wann verfällt der Urlaubsanspruch?
  • Welche Auswirkungen hat die aktuelle EuGH- und die BAG-Rechtsprechung auf Übertragung, Verfall und die Abgeltung von Urlaub? Welche Belehrungspflichten gelten?
  • Muss der Urlaub abgegolten werden und kann diese Urlaubsabgeltung umgangen werden?
  • Wie ist das Urlaubsentgelt zu berechnen?
  • Ist die Urlaubsabgeltung übertragbar?
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen

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Video | Stand 12.03.2024
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