Das Urlaubsrecht ist komplex und ein Dauerbrenner-Thema in jeder Personalabteilung. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führten zu einer erheblichen Veränderung bei zahlreichen Urlaubsfragen. So muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden kann und auf einen entsprechenden Verfall hinweisen. Muss Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht, abgegolten werden? Auch die Frage, nach der Höhe, der Berechnung und den Auszahlungsmodalitäten spielt in der Personalarbeit eine wichtige Rolle.
Unser Referent Dr. Carsten Teschner (RiArbG) stellt Ihnen die praxisrelevanten Grundlagen und die Besonderheiten der Berechnung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs vor. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und sind für die tägliche Personalarbeit gut gerüstet.
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