Das Urlaubsrecht ist komplex und ein Dauerbrenner-Thema in jeder Personalabteilung. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führten zu einer erheblichen Veränderung bei zahlreichen Urlaubsfragen. So muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden kann und auf einen entsprechenden Verfall hinweisen. Muss Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht, abgegolten werden? Auch die Frage nach der Höhe, der Berechnung und den Auszahlungsmodalitäten spielt in der Personalarbeit eine wichtige Rolle.

Unser Referent Dr. Carsten Teschner (RiArbG) stellt Ihnen die praxisrelevanten Grundlagen und die Besonderheiten der Berechnung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs vor.

 

Inhalte des Online-Seminars
  • Unter welchen Bedingungen kann der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden und wann verfällt der Urlaubsanspruch?
  • Welche Auswirkungen hat die aktuelle EuGH- und die BAG-Rechtsprechung auf Übertragung, Verfall und die Abgeltung von Urlaub? Welche Belehrungspflichten gelten?
  • Muss der Urlaub abgegolten werden und kann diese Urlaubsabgeltung umgangen werden?
  • Wie ist das Urlaubsentgelt zu berechnen?
  • Ist die Urlaubsabgeltung übertragbar?
Zielgruppen
  • Personalsachbearbeiter
  • Personalreferenten
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen
Online-Seminar | Di, 25.03.2025 | 10:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 25.03.2025
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